Immobilien-Glossar
Sondereigentum
Sondereigentum bezeichnet die Gebäudeteile, die einem einzelnen Wohnungseigentuemer allein gehören, z. B. die Wohnung selbst, Keller oder Stellplatz. Es wird in der Teilungserklärung genau definiert und ist vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt.
Sondereigentum bezeichnet die Teile einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie, die im alleinigen Eigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Es ist das rechtliche Gegenstück zum Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gemeinsam gehört.
Typischerweise umfasst Sondereigentum die Wohnung selbst sowie zugeordnete Räume wie Keller- oder Bodenabteile; auch Stellplätze können als Sondereigentum ausgestaltet sein. Welche Bereiche genau dazugehören, regelt die Teilungserklärung verbindlich, wobei tragende Bauteile und die Gebäudehülle dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet bleiben.
Über sein Sondereigentum kann der Eigentümer grundsätzlich frei verfügen, es also verkaufen, vermieten oder innerhalb der Wohnung umgestalten. Bauliche Eingriffe, die das Gemeinschaftseigentum berühren, bedürfen dagegen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Bedeutung im Immobilienvertrieb
Die genaue Abgrenzung des Sondereigentums entscheidet, was der Käufer tatsächlich erwirbt und worüber er allein verfügen darf. Klarheit darüber, etwa beim Stellplatz, beugt Missverständnissen und späteren Konflikten in der Gemeinschaft vor.
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